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Verhinderungspflege einfach erklärt

4 Min. Lesezeit

Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen: So funktioniert die Verhinderungspflege und so beantragen Sie sie.

Auch wer einen Angehörigen pflegt, braucht einmal Urlaub, hat einen eigenen Arzttermin oder wird selbst krank. Genau für diese Fälle gibt es die Verhinderungspflege. Sie übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson zeitweise ausfällt.

Wer hat Anspruch?

Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2. Außerdem muss die pflegebedürftige Person vor der ersten Verhinderungspflege in der Regel bereits eine gewisse Zeit zu Hause gepflegt worden sein. Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Dienst, eine Betreuungskraft oder auch durch nahestehende Personen erbracht werden.

Wofür kann man sie nutzen?

  • Urlaub oder Erholung der pflegenden Angehörigen
  • Eigene Krankheit oder Arzttermine der Pflegeperson
  • Stundenweise Entlastung im Alltag
  • Begleitung bei besonderen Anlässen

So beantragen Sie die Verhinderungspflege

Reichen Sie den Antrag bei der Pflegekasse ein – das geht oft auch nachträglich. Bewahren Sie Rechnungen und Quittungen der Ersatzpflege auf, damit die Kosten erstattet werden können. Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Anbieter eine ordentliche Rechnung ausstellen; das erleichtert die Abrechnung mit der Kasse erheblich.

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