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Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt

6 Min. Lesezeit

Vom ersten Anruf bei der Pflegekasse bis zum Bescheid: So beantragen Sie einen Pflegegrad richtig und vermeiden typische Fehler.

Ein Pflegegrad ist die Grundlage dafür, dass die Pflegekasse Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse für Hilfsmittel zahlt. Der Antrag ist kostenlos und kann von der pflegebedürftigen Person selbst oder von einem bevollmächtigten Angehörigen gestellt werden. Wichtig zu wissen: Leistungen werden frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – warten Sie deshalb nicht zu lange.

1. Antrag bei der Pflegekasse stellen

Die Pflegekasse ist Teil der Krankenkasse. Ein kurzer Anruf oder eine formlose Nachricht genügt zunächst: Teilen Sie mit, dass Sie einen Pflegegrad beantragen möchten. Die Kasse schickt Ihnen dann die Antragsunterlagen zu. Tipp: Notieren Sie sich das Datum des Erstkontakts – ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist.

2. Pflegetagebuch führen

Bevor der Gutachter kommt, lohnt es sich, über ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch zu führen. Notieren Sie, bei welchen Tätigkeiten und wie oft am Tag Unterstützung nötig ist. Das hilft, den tatsächlichen Hilfebedarf realistisch darzustellen.

  • Körperpflege: Waschen, Anziehen, Toilettengang
  • Ernährung: Essen zubereiten und mundgerecht reichen
  • Mobilität: Aufstehen, Treppensteigen, Gehen
  • Alltag: Einkaufen, Medikamente, Termine, soziale Kontakte

3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder von MEDICPROOF besucht die pflegebedürftige Person zu Hause. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Bereichen, darunter Mobilität, geistige Fähigkeiten und Selbstversorgung. Es ist sehr hilfreich, wenn eine vertraute Person beim Termin dabei ist und das Pflegetagebuch sowie ärztliche Unterlagen bereitliegen.

4. Bescheid und mögliche Pflegegrade

Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad (1 bis 5). Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Leistungen.

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2 und 3: erhebliche bzw. schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4 und 5: schwerste Beeinträchtigung, teils mit besonderen Anforderungen

Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Fordern Sie dazu das vollständige Gutachten an und lassen Sie es prüfen. Oft führt ein gut begründeter Widerspruch zu einer höheren Einstufung. Lassen Sie sich nicht entmutigen – ein abgelehnter oder zu niedriger Erstbescheid ist nicht das Ende.

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